Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma RatioCars
KFZ - Verkaufsbedingungen, Stand: Januar
2007
Vertragsabschluß/Schriftform/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
- Der Käufer ist an die Bestellung bis zu vier Wochen
gebunden, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen sowie bei Fahrzeugen, die beim
Verkäufer vorhanden sind, bis 10 Tage. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn
der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten
Kaufgegenstandes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder die
Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet den Besteller
unverzüglich zu unterrichten, wenn der die Bestellung nicht annimmt.
- Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen.
Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche
Vertragsänderungen.
- Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus
dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
Preise
- Die Preise der Fahrzeuge sind Endpreise ohne Skonto oder sonstige Nachlässe inkl. 19 % MwSt.
Zahlung
- Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei
Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung
zur Zahlung fällig. Eine Anzahlung vor Fahrzeugübergabe ist nicht erforderlich.
- Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann
aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein
rechtkräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend
machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
- Die Zahlung kann auf folgende Weise geschehen:
- Im Falle einer Banküberweisung muss der zu überweisende
Betrag spätestens 3 Tage vor Fahrzeugübergabe auf unserem Konto eingegangen
sein.
- Bestätigter LZB Scheck
- Scheck mit Scheckbestätigung inkl. Unwiderruflicher Einlösegarantie der ausstellenden Bank
- Barzahlung
- Sollte das Fahrzeug durch den Käufer über das RatioCars
finanziert oder geleast werden, erfolgt die Zahlung durch den
Finanzierungs-/Leasingpartner des RatioCars. Voraussetzung für die
Bestellungsannahme und Übergabe des KFZ durch das RatioCars ist ein zustande
gekommener Finanzierungs- bzw. Leasingvertrag.
Lieferung und Lieferverzug
- Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder
unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben,
Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluß
- Der Käufer Kann sechs Wochen nach Überschreiten eines
unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den
Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der
Verkäufer in Verzug. Hat der Verkäufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens,
beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens
5 % des vereinbarten Kaufpreises, Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag
zurücktreten und /oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er den
Verkäufer nach Ablauf der 6-Wochen Frist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist
zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der
Leistung, beschränkt sich der Anspruch aus leichter Fahrlässigkeit auf
höchstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische
Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder
ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen
oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind
Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem
Verkäufer während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so
haftet er mit den vorstehenden vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer
haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten
wäre.
- Wird einverbindlicher Liefertermin oder Lieferfrist
überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreitung des Liefertermins
oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach
Ziffer 2 Sätze 3-6 dieses Abschnitts.
- Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten
eintretende Betriebsstörungen , die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden
vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder
innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 3 dieses Abschnitts genannten Termine
und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als 4
Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Anderer Rücktrittsrechte
bleiben davon unberührt.
- Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im
Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben
während der Lieferzeit vorbehalten, sofern Änderungen oder Abweichungen unter
Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind.
Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder
des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht haben, können
daraus allein keine Rechte abgeleitet werden
Abnahme
- Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb
von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der
Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
- Verlangt der Käufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15 %
des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn
der Verkäufer einen höheren oder Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
Eigentumsvorbehalt
- Der Kaufgegenstand bleibt bis zum
Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderung
Eigentum des Verkäufers.
Sachmängel
- Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Auslieferung des
Laufgegenstandes. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr,
wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich
rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des
Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit handelt.
- Bei arglistischem Verschweigen von Mängeln oder der
Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche
unberührt.
- Für die Abwicklung einer Mängelbeseitigung gilt folgendes:
- Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim
Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des
Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen. Im letzteren Fall hat
der Käufer den Verkäufer hiervon schriftlich zu unterrichten. Bei mündlichen
Anzeichen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den
Eingang der Anzeige anzuzeigen.
- Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels
betriebunfähig, hat sich der Käufer an den dem Ort des betriebsunfähigen
Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung
des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden.
- Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der
Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes
Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
- Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit der Fehler
oder Schaden am Kaufgegenstand durch einen der nachfolgenden Umstände
entstanden ist:
- Natürliche Abnutzung
- Unsachgemäße oder missbräuchliche Behandlung oder Überbeanspruchung, z. B. Motorsportzwecke
- Einbau von Teilen, deren Verwendung der Hersteller nicht genehmigt hat.
- Veränderung in einer vom Hersteller nicht genehmigten Weise.
- Wartung in einer nicht autorisierten Werkstatt oder Missachtung der Wartungs- und Pflegevorschriften
Haftung
- Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen
nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht
fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung
besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei
Vertragsabschluß vorhersehbaren typisch Schaden begrenzt. Diese Beschränkung
gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden
durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene
Versicherung (ausg. Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur
für etwaige damit verbundenen Nachteile des Käufers, z. B. höhere
Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die
Versicherung.
- Für leicht fahrlässige durch einen Mangel des
Kaufgegenstandes wird nicht gehaftet.
Gerichtsstand
- Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus
der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und
Scheckforderungen ist ausschließlich er Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
- Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen
Wohnsitz als Gerichtsstand
Hinweis
Onlinemeldung als Vermittler
Vermittler oder Händler erklären sich bereit dass ihre Daten an die Synergiepartner von
Ratiocars weitergegeben werden, wenn dies für die Zusammenarbeit von Ratiocars mit dem Synergiepartner
notwendig ist. (Zum Beispiel Onlinehandel der Vermittler und Händler auf der Dubli Handelsplattform.)